EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-20/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (Oberlandesgericht Wien); Auslegung der Art. 35 und 36 der Richtlinie über Lebensversicherungen; Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen; Lauf der 30-tägigen Rücktrittsfrist nach Vertragsabschluss unabhängig von der Richtigkeit der Belehrung über das Rücktrittsrecht; Zulässigkeit einer solchen Regelung, wenn Versicherungsnehmer kein Verbraucher ist (vgl. auch verb. Rs. C- 355/18 bis C-357/18 und Rs. C-479/18); Vorlage
Erstellt am 28.02.2019
Eingelangt am 01.03.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-20/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-20/19