Rs C-20/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (Oberlandesgericht Wien); Auslegung der Art. 35 und 36 der Richtlinie über Lebensversicherungen; Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen; Lauf der 30-tägigen Rücktrittsfrist nach Vertragsabschluss unabhängig von der Richtigkeit der Belehrung über das Rücktrittsrecht; Zulässigkeit einer solchen Regelung, wenn Versicherungsnehmer kein Verbraucher ist (vgl. auch verb. Rs. C- 355/18 bis C-357/18 und Rs. C-479/18); Vorlage (56230/EU XXVI.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-20/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (Oberlandesgericht Wien); Auslegung der Art. 35 und 36 der Richtlinie über Lebensversicherungen; Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen; Lauf der 30-tägigen Rücktrittsfrist nach Vertragsabschluss unabhängig von der Richtigkeit der Belehrung über das Rücktrittsrecht; Zulässigkeit einer solchen Regelung, wenn Versicherungsnehmer kein Verbraucher ist (vgl. auch verb. Rs. C- 355/18 bis C-357/18 und Rs. C-479/18); Vorlage

Erstellt am 28.02.2019

Eingelangt am 01.03.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-20/19/0001-V 6/2019)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-355/18 Verb Rs C- 355/18, C-356/18 und C-357/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LG Salzburg); Auslegung des Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619/EWG (zweite Lebensversicherungs-RL) in der Fassung der Richtlinie 92/96/EWG (dritte Lebensversicherungs-RL) und des Art. 31 der dritten Lebensversicherungs-RL: Inhalt der Mitteilung über die Rücktrittsmöglichkeit; Folgen einer fehlerhaften Belehrung über das Rücktrittsrecht; Rücktritt nach Auflösung des Lebensversicherungsvertrags; Vorlage (28878/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-356/18
EGH: RS C-357/18
EGH: RS C-479/18 Rs C-479/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BG für Handelssachen Wien); Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag; Auslegung von Bestimmungen der Lebensversicherungsrichtlinien (Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619/EWG [zweite Lebensversicherungs-RL] in der Fassung der Richtlinie 92/96/EWG [dritte Lebensversicherungs-RL] und Art. 31 der dritten Lebensversicherungs-RL bzw. Art. 35 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 1 der Richtlinie 2002/83/EG [Richtlinie über Lebensversicherungen] bzw. Art. 185 Abs. 1 und Art. 186 Abs. 1 der Richtlinie 2009/138/EG [Richtlinie Solvabilität II]): Rücktrittsfrist bei aufgrund von unrichtigem Schriftlichkeitserfordernis fehlerhafter Rücktrittsbelehrung, Rücktrittsmöglichkeit auch noch nach Vertragskündigung, finanzielle Folgen des Rücktritts (Erstattung des Rückkaufwerts oder volle Abwicklung), Zulässigkeit der Verjährungsregelung betreffend Verzinsung der Rückforderungen; Vorlage (34463/EU XXVI.GP)