Rs C-479/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BG für Handelssachen Wien); Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag; Auslegung von Bestimmungen der Lebensversicherungsrichtlinien (Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619/EWG [zweite Lebensversicherungs-RL] in der Fassung der Richtlinie 92/96/EWG [dritte Lebensversicherungs-RL] und Art. 31 der dritten Lebensversicherungs-RL bzw. Art. 35 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 1 der Richtlinie 2002/83/EG [Richtlinie über Lebensversicherungen] bzw. Art. 185 Abs. 1 und Art. 186 Abs. 1 der Richtlinie 2009/138/EG [Richtlinie Solvabilität II]): Rücktrittsfrist bei aufgrund von unrichtigem Schriftlichkeitserfordernis fehlerhafter Rücktrittsbelehrung, Rücktrittsmöglichkeit auch noch nach Vertragskündigung, finanzielle Folgen des Rücktritts (Erstattung des Rückkaufwerts oder volle Abwicklung), Zulässigkeit der Verjährungsregelung betreffend Verzinsung der Rückforderungen; Vorlage (34463/EU XXVI.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-479/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BG für Handelssachen Wien); Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag; Auslegung von Bestimmungen der Lebensversicherungsrichtlinien (Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619/EWG [zweite Lebensversicherungs-RL] in der Fassung der Richtlinie 92/96/EWG [dritte Lebensversicherungs-RL] und Art. 31 der dritten Lebensversicherungs-RL bzw. Art. 35 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 1 der Richtlinie 2002/83/EG [Richtlinie über Lebensversicherungen] bzw. Art. 185 Abs. 1 und Art. 186 Abs. 1 der Richtlinie 2009/138/EG [Richtlinie Solvabilität II]): Rücktrittsfrist bei aufgrund von unrichtigem Schriftlichkeitserfordernis fehlerhafter Rücktrittsbelehrung, Rücktrittsmöglichkeit auch noch nach Vertragskündigung, finanzielle Folgen des Rücktritts (Erstattung des Rückkaufwerts oder volle Abwicklung), Zulässigkeit der Verjährungsregelung betreffend Verzinsung der Rückforderungen; Vorlage

Erstellt am 10.09.2018

Eingelangt am 12.09.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-479/18/0001-V 6/2018)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
28.02.2019 EGH: RS C-20/19 EUGH
Rs C-20/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (Oberlandesgericht Wien); Auslegung der Art. 35 und 36 der Richtlinie über Lebensversicherungen; Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen; Lauf der 30-tägigen Rücktrittsfrist nach Vertragsabschluss unabhängig von der Richtigkeit der Belehrung über das Rücktrittsrecht; Zulässigkeit einer solchen Regelung, wenn Versicherungsnehmer kein Verbraucher ist (vgl. auch verb. Rs. C- 355/18 bis C-357/18 und Rs. C-479/18); Vorlage (56230/EU XXVI.GP)
28.05.2020 EGH: RS C-803/19 EUGH
Rs C-803/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung der Richtlinien über Lebensversicherungen; Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen; Modalitäten der Rückforderung der Versicherungssteuer; Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit des Rücktrittsrechts; Zulässigkeit nationaler Regelungen, wonach der Versicherungsnehmer die Versicherungssteuer nicht unmittelbar vom Versicherer zurückfordern kann, sondern nach abgabenrechtlichen Vorschriften gegenüber dem Bund oder im Rahmen von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Versicherer geltend zu machen hat; (vgl. verb. Rs. C-355/18 bis C-357/18 und Rs. C-479/18); Vorlage und Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (22148/EU XXVII.GP)
29.05.2020 EGH: RS E-4/20 EFTA
Rs E-4/20; norwegischer Antrag auf Erstattung eines Gutachtens durch den EFTA-Gerichtshof; Auslegung der Berufsanerkennungs-Richtlinie 2005/36/EG und des EWR-Abkommens; Anerkennung der Lizenz und anschließende Zulassung als Psychologe; Fragen zu den Begriffen „denselben Beruf“ und „reglementierte Ausbildung“ (Art. 4 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der RL 2005/36/EG) und dem Verhältnis zwischen der RL 2005/36/EG und dem EWR-Abkommen; Beurteilungskriterien zur Feststellung, ob es sich im Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaat um „denselben Beruf“ handelt – Berücksichtigung von Berufsausübungsanforderungen des Herkunftsmitgliedstaates (Absolvierung eines Weiterbildungslehrgangs), Unterschiede im Hinblick auf die Unabhängigkeit und Patientenverantwortung bei der Berufsausübung, Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen zu verlangen (Art. 14 der RL 2005/36/EG); Begriff der „reglementierten Ausbildung“, die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtet sein muss; subsidiäre Geltendmachung der Art. 28 und Art. 31 des EWR-Abkommens als Grundlage für die Berufsausübung, wenn die Anerkennungsbedingungen der RL 2005/36/EG nicht erfüllt sind; Antrag (22150/EU XXVII.GP)