EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-803/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung der Richtlinien über Lebensversicherungen; Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen; Modalitäten der Rückforderung der Versicherungssteuer; Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit des Rücktrittsrechts; Zulässigkeit nationaler Regelungen, wonach der Versicherungsnehmer die Versicherungssteuer nicht unmittelbar vom Versicherer zurückfordern kann, sondern nach abgabenrechtlichen Vorschriften gegenüber dem Bund oder im Rahmen von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Versicherer geltend zu machen hat; (vgl. verb. Rs. C-355/18 bis C-357/18 und Rs. C-479/18); Vorlage und Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung
Erstellt am 28.05.2020
Eingelangt am 02.06.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.334.405)
- EGH: RS C-803/19