Rs C-803/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung der Richtlinien über Lebensversicherungen; Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen; Modalitäten der Rückforderung der Versicherungssteuer; Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit des Rücktrittsrechts; Zulässigkeit nationaler Regelungen, wonach der Versicherungsnehmer die Versicherungssteuer nicht unmittelbar vom Versicherer zurückfordern kann, sondern nach abgabenrechtlichen Vorschriften gegenüber dem Bund oder im Rahmen von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Versicherer geltend zu machen hat; (vgl. verb. Rs. C-355/18 bis C-357/18 und Rs. C-479/18); Vorlage und Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (22148/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-803/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung der Richtlinien über Lebensversicherungen; Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen; Modalitäten der Rückforderung der Versicherungssteuer; Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit des Rücktrittsrechts; Zulässigkeit nationaler Regelungen, wonach der Versicherungsnehmer die Versicherungssteuer nicht unmittelbar vom Versicherer zurückfordern kann, sondern nach abgabenrechtlichen Vorschriften gegenüber dem Bund oder im Rahmen von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Versicherer geltend zu machen hat; (vgl. verb. Rs. C-355/18 bis C-357/18 und Rs. C-479/18); Vorlage und Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung

Erstellt am 28.05.2020

Eingelangt am 02.06.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.334.405)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-355/18 Verb Rs C- 355/18, C-356/18 und C-357/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LG Salzburg); Auslegung des Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619/EWG (zweite Lebensversicherungs-RL) in der Fassung der Richtlinie 92/96/EWG (dritte Lebensversicherungs-RL) und des Art. 31 der dritten Lebensversicherungs-RL: Inhalt der Mitteilung über die Rücktrittsmöglichkeit; Folgen einer fehlerhaften Belehrung über das Rücktrittsrecht; Rücktritt nach Auflösung des Lebensversicherungsvertrags; Vorlage (28878/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-357/18
EGH: RS C-479/18 Rs C-479/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BG für Handelssachen Wien); Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag; Auslegung von Bestimmungen der Lebensversicherungsrichtlinien (Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619/EWG [zweite Lebensversicherungs-RL] in der Fassung der Richtlinie 92/96/EWG [dritte Lebensversicherungs-RL] und Art. 31 der dritten Lebensversicherungs-RL bzw. Art. 35 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 1 der Richtlinie 2002/83/EG [Richtlinie über Lebensversicherungen] bzw. Art. 185 Abs. 1 und Art. 186 Abs. 1 der Richtlinie 2009/138/EG [Richtlinie Solvabilität II]): Rücktrittsfrist bei aufgrund von unrichtigem Schriftlichkeitserfordernis fehlerhafter Rücktrittsbelehrung, Rücktrittsmöglichkeit auch noch nach Vertragskündigung, finanzielle Folgen des Rücktritts (Erstattung des Rückkaufwerts oder volle Abwicklung), Zulässigkeit der Verjährungsregelung betreffend Verzinsung der Rückforderungen; Vorlage (34463/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-356/18