Rs E-4/20; norwegischer Antrag auf Erstattung eines Gutachtens durch den EFTA-Gerichtshof; Auslegung der Berufsanerkennungs-Richtlinie 2005/36/EG und des EWR-Abkommens; Anerkennung der Lizenz und anschließende Zulassung als Psychologe; Fragen zu den Begriffen „denselben Beruf“ und „reglementierte Ausbildung“ (Art. 4 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der RL 2005/36/EG) und dem Verhältnis zwischen der RL 2005/36/EG und dem EWR-Abkommen; Beurteilungskriterien zur Feststellung, ob es sich im Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaat um „denselben Beruf“ handelt – Berücksichtigung von Berufsausübungsanforderungen des Herkunftsmitgliedstaates (Absolvierung eines Weiterbildungslehrgangs), Unterschiede im Hinblick auf die Unabhängigkeit und Patientenverantwortung bei der Berufsausübung, Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen zu verlangen (Art. 14 der RL 2005/36/EG); Begriff der „reglementierten Ausbildung“, die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtet sein muss; subsidiäre Geltendmachung der Art. 28 und Art. 31 des EWR-Abkommens als Grundlage für die Berufsausübung, wenn die Anerkennungsbedingungen der RL 2005/36/EG nicht erfüllt sind; Antrag (22150/EU XXVII.GP)

EU-V: EFTA-Gerichtshof

Rs E-4/20; norwegischer Antrag auf Erstattung eines Gutachtens durch den EFTA-Gerichtshof; Auslegung der Berufsanerkennungs-Richtlinie 2005/36/EG und des EWR-Abkommens; Anerkennung der Lizenz und anschließende Zulassung als Psychologe; Fragen zu den Begriffen „denselben Beruf“ und „reglementierte Ausbildung“ (Art. 4 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der RL 2005/36/EG) und dem Verhältnis zwischen der RL 2005/36/EG und dem EWR-Abkommen; Beurteilungskriterien zur Feststellung, ob es sich im Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaat um „denselben Beruf“ handelt – Berücksichtigung von Berufsausübungsanforderungen des Herkunftsmitgliedstaates (Absolvierung eines Weiterbildungslehrgangs), Unterschiede im Hinblick auf die Unabhängigkeit und Patientenverantwortung bei der Berufsausübung, Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen zu verlangen (Art. 14 der RL 2005/36/EG); Begriff der „reglementierten Ausbildung“, die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtet sein muss; subsidiäre Geltendmachung der Art. 28 und Art. 31 des EWR-Abkommens als Grundlage für die Berufsausübung, wenn die Anerkennungsbedingungen der RL 2005/36/EG nicht erfüllt sind; Antrag

Erstellt am 29.05.2020

Eingelangt am 02.06.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.336.107)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-355/18 Verb Rs C- 355/18, C-356/18 und C-357/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (LG Salzburg); Auslegung des Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619/EWG (zweite Lebensversicherungs-RL) in der Fassung der Richtlinie 92/96/EWG (dritte Lebensversicherungs-RL) und des Art. 31 der dritten Lebensversicherungs-RL: Inhalt der Mitteilung über die Rücktrittsmöglichkeit; Folgen einer fehlerhaften Belehrung über das Rücktrittsrecht; Rücktritt nach Auflösung des Lebensversicherungsvertrags; Vorlage (28878/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-357/18
EGH: RS C-479/18 Rs C-479/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (BG für Handelssachen Wien); Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag; Auslegung von Bestimmungen der Lebensversicherungsrichtlinien (Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 90/619/EWG [zweite Lebensversicherungs-RL] in der Fassung der Richtlinie 92/96/EWG [dritte Lebensversicherungs-RL] und Art. 31 der dritten Lebensversicherungs-RL bzw. Art. 35 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 1 der Richtlinie 2002/83/EG [Richtlinie über Lebensversicherungen] bzw. Art. 185 Abs. 1 und Art. 186 Abs. 1 der Richtlinie 2009/138/EG [Richtlinie Solvabilität II]): Rücktrittsfrist bei aufgrund von unrichtigem Schriftlichkeitserfordernis fehlerhafter Rücktrittsbelehrung, Rücktrittsmöglichkeit auch noch nach Vertragskündigung, finanzielle Folgen des Rücktritts (Erstattung des Rückkaufwerts oder volle Abwicklung), Zulässigkeit der Verjährungsregelung betreffend Verzinsung der Rückforderungen; Vorlage (34463/EU XXVI.GP)