EU-V: EFTA-Gerichtshof
Rs E-4/20; norwegischer Antrag auf Erstattung eines Gutachtens durch den EFTA-Gerichtshof; Auslegung der Berufsanerkennungs-Richtlinie 2005/36/EG und des EWR-Abkommens; Anerkennung der Lizenz und anschließende Zulassung als Psychologe; Fragen zu den Begriffen „denselben Beruf“ und „reglementierte Ausbildung“ (Art. 4 und Art. 3 Abs. 1 Buchst. e der RL 2005/36/EG) und dem Verhältnis zwischen der RL 2005/36/EG und dem EWR-Abkommen; Beurteilungskriterien zur Feststellung, ob es sich im Herkunfts- und Aufnahmemitgliedstaat um „denselben Beruf“ handelt – Berücksichtigung von Berufsausübungsanforderungen des Herkunftsmitgliedstaates (Absolvierung eines Weiterbildungslehrgangs), Unterschiede im Hinblick auf die Unabhängigkeit und Patientenverantwortung bei der Berufsausübung, Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen zu verlangen (Art. 14 der RL 2005/36/EG); Begriff der „reglementierten Ausbildung“, die speziell auf die Ausübung eines bestimmten Berufes ausgerichtet sein muss; subsidiäre Geltendmachung der Art. 28 und Art. 31 des EWR-Abkommens als Grundlage für die Berufsausübung, wenn die Anerkennungsbedingungen der RL 2005/36/EG nicht erfüllt sind; Antrag
Erstellt am 29.05.2020
Eingelangt am 02.06.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.336.107)
- EGH: RS E-4/20