EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-824/18; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von u.a. Art. 2, Art. 4 Abs. 3 Satz 3, Art. 6 Abs. 1, Art. 19 Abs. 1 EUV iVm Art. 47 der Grundrechtecharta und der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG; Rechtsstaatsprinzip; Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf; Grundsatz des institutionellen Gleichgewichts; Auswahlverfahren für Richterstellen am Obersten Gericht; Beschluss des Landesjustizrats, den Antrag auf Berufung ins Richteramt hinsichtlich mancher Kandidaten nicht an den Präsidenten der Republik weiterzuleiten; Bestandskraft des Beschlusses, wenn er nicht von allen Teilnehmern des Auswahlverfahrens angefochten wird; mangelnde Kontrollmöglichkeit des Auswahlverfahrens durch das zuständige Gericht; Zusammenhang mit der neuen nationalen Regelung betreffend die Herabsetzung des Ruhestandsalter der Höchstrichter; Zweifel an der Unabhängigkeit des Landesjustizrats im Hinblick auf seine Zusammensetzung; Vorlage; Mitteilung über die Ablehnung des Antrags über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens
Erstellt am 28.02.2019
Eingelangt am 04.03.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-824/18/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-824/18
| Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
|---|---|---|---|---|
| 14.08.2019 | 73332/EU XXVI.GP |
| deutsch | LIMITE |