EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-37/19; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sowie Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta; Frage, ob die Zahlung einer Vergütung als Ersatz für erworbenen, aber nicht konsumierten Jahresurlaub – für den Zeitraum zwischen einer rechtswidrigen Entlassung und der späteren Wiederbeschäftigung – verwehrt werden darf; Vorlage
Erstellt am 01.03.2019
Eingelangt am 04.03.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-37/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-37/19