Rs C-510/19; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 2, 14, 15, 19 und 27 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten; Begriff „Justizbehörde“; Kriterien zur Feststellung der Justizbehördeneigenschaft; Einstufung der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaates als Justizbehörde; (Un-)Zulässigkeit der Durchführung der ergänzenden Übergabe durch die Staatsanwaltschaft; Recht auf Zugang zu Gericht; Vorlage (73287/EU XXVI.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-510/19; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 2, 14, 15, 19 und 27 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten; Begriff „Justizbehörde“; Kriterien zur Feststellung der Justizbehördeneigenschaft; Einstufung der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaates als Justizbehörde; (Un-)Zulässigkeit der Durchführung der ergänzenden Übergabe durch die Staatsanwaltschaft; Recht auf Zugang zu Gericht; Vorlage

Erstellt am 12.08.2019

Eingelangt am 14.08.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-510/19/0001-V 6/2019)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
10.03.2022 EGH: RS C-142/22 EUGH
Rs C-142/22 PPU; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 27 (Etwaige Strafverfolgung wegen anderer Straftaten) des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten sowie des Grundsatzes der Effektivität des Unionsrechts; Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls durch eine nationale Behörde (Staatsanwaltschaft), die aufgrund von (erst nach dem abgeschlossenen Übergabeverfahren ergangenen) Urteilen des EuGH (in den Rs C-508/18 und C-82/19 PPU bzw. C-510/19) nicht als „ausstellende Justizbehörde“ zu qualifizieren ist; Folgen dieses Umstands für ein späteres Verfahren betreffend ein Ersuchen des Ausstellungsstaates um Zustimmung des Vollstreckungsstaates zur Strafverfolgung der übergebenen Person wegen einer anderen Straftat; Frage, ob der Umstand, dass der Europäische Haftbefehl im Übergabeverfahren nicht von einer „ausstellenden Justizbehörde“ ausgestellt wurde, in diesem späteren Verfahren aufgegriffen werden kann oder ob die Entscheidung im Übergabeverfahren, in der (unrichtigerweise) festgestellt wurde, dass der Europäische Haftbefehl von einer „ausstellenden Justizbehörde“ ausgestellt wurde, insofern für das spätere Verfahren Bindungswirkung entfaltet; Frage, ob - für den Fall, dass das Unionsrecht hier keine Bindungswirkung verlangt - eine im nationalen Recht des Vollstreckungsstaates vorgesehene Bindungswirkung dem Grundsatz der Effektivität des Unionsrechts entgegensteht; Vorlage; Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens (93002/EU XXVII.GP)
26.11.2020 RAT: 13341/20 EUST
European Arrest Warrant (EAW) - Consequences of the judgment of the CJEU in case C-510/19 - Presidency Paper (41227/EU XXVII.GP)
09.12.2020 RAT: 13820/20 EUST
European Arrest Warrant (EAW) - Consequences of the judgment of the CJEU in case C-510/19 - Information provided by Member States (43487/EU XXVII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
25.11.2020 RAT: CM 4980/20 EUTO
Informal videoconference of the members of the Working Party on Judicial Cooperation in Criminal matters (COPEN) (Morning only) Date: 30 November 2020 Time: 10.00 Venue: VTC (41219/EU XXVII.GP)