Differenzierung hinsichtlich der Höhe der Ausgleichszulage ("Mindestpension") zwischen verheirateten/in Lebensgemeinschaft lebenden und alleinstehenden Frauen (3324/AB)

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Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober zu der schriftlichen Anfrage (3327/J) der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Differenzierung hinsichtlich der Höhe der Ausgleichszulage ("Mindestpension") zwischen verheirateten/in Lebensgemeinschaft lebenden und alleinstehenden Frauen

Themen

Beantwortet durch

Rudolf Anschober (G)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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