Bundesfinanzgesetz 2021-UG 24: Wirkungsziel 1 (4031/AB)

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Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober zu der schriftlichen Anfrage (4055/J) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 24: Wirkungsziel 1: Im Rahmen der Gesundheitsstrukturpolitik, Sicherstellung einer auf höchstem Niveau qualitätsgesicherten, flächendeckenden, leicht zugänglichen und solidarisch finanzierten integrierten Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung, ohne Unterscheidung beispielsweise nach Bildung, Status und Geschlecht

Beantwortet durch

Rudolf Anschober (G)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz