Bundesfinanzgesetz 2021-UG 24: Wirkungsziel 2 (4032/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober zu der schriftlichen Anfrage (4056/J) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Bundesfinanzgesetz 2021-UG 24: Wirkungsziel 2: Gleichstellungsziel Gewährleistung des gleichen Zugangs von Frauen und Männern zur Gesundheitsversorgung mit speziellen Fokus auf genderspezifisiche Vorsorge- und Präventionsprogramme. Prioritär ist die Verbesserung der Gesundheit beider Geschlechter unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsverhaltens