EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-294/22; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 12 Abs. 1 Buchst. a der (Status-)Richtlinie 2011/95/EU im Lichte des Urteils in der Rs. C-364/11; Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling, wenn dieser den Schutz oder Beistand einer Organisation oder Institution der Vereinten Nationen genießt bzw. ipso facto Schutz nach der Status-RL, wenn Schutz und Beistand nicht länger gewährt wird; kranker Staatenloser, der das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) aufgrund fehlender medizinischer Behandlungsmöglichkeiten bzw. fehlendem Zugang zu diesen verlassen hat; Festlegung von Kriterien – wie etwa Schwere und Art der Krankheit – für die Beurteilung, ob Abschiebung in das UNRWA-Gebiet bzw. in den Staat, in dem der Flüchtling zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, unterbunden werden soll; Vorlage
Erstellt am 17.06.2022
Eingelangt am 21.06.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.444.783)
- EGH: RS C-294/22