Rs C-5/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 3 (Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet) der Verordnung (EU) Nr. 2015/2120 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zu Endkundenentgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation; Frage, ob das Recht der Endnutzer über ihren Internetzugangsdienst Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen, auch das Recht auf Tethering umfasst ist; Ausschluss des über Tethering genutzten Datenvolumens von einem Zero-Rating-Angebot; Vorlage (10872/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-5/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 3 (Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet) der Verordnung (EU) Nr. 2015/2120 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zu Endkundenentgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation; Frage, ob das Recht der Endnutzer über ihren Internetzugangsdienst Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen, auch das Recht auf Tethering umfasst ist; Ausschluss des über Tethering genutzten Datenvolumens von einem Zero-Rating-Angebot; Vorlage

Erstellt am 07.02.2020

Eingelangt am 11.02.2020, Bundesministerium für Justiz (2020-0.090.805)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
27.09.2024 EGH: RS C-514/24 EUGH
Rs C-514/24; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Änderung der Vertragsbedingungen von Internetzugangs-Verträgen infolge der EuGH-Urteile in den Rs C-854/19, Vodafone, C-5/20, Vodafone C-34/20, Telekom Deutschland (Unvereinbarkeit der Einschränkung gewisser Funktionen bei Nulltarif-Optionen mit Art. 3 Abs. 3 der EU-Verordnung [EU] 2015/2120); Auslegung von Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2018/1971 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), von Art. 10 Abs. 2 und Art. 105 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation („Kodex“) sowie von Art. 3 Abs. 3 der EU-Verordnung (EU) 2015/2120 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zu Endkundenentgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation; Frage, ob ein Urteil des EuGH bzw. Leitlinien des GEREK als unmittelbar verbindliches Unionsrecht i.S.d. Art. 105 Abs. 4 des Kodex zu werten sind; Qualifikation einer ein geändertes (Rechtsprechungs-)Kriterium anwendenden Entscheidung einer nationalen Regulierungsbehörde als unmittelbar verbindliche Vorschrift des nationalen Rechts i.S.d. Art. 105 Abs. 4 des Kodex; Vorlage (198245/EU XXVII.GP)