EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-514/24; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Änderung der Vertragsbedingungen von Internetzugangs-Verträgen infolge der EuGH-Urteile in den Rs C-854/19, Vodafone, C-5/20, Vodafone C-34/20, Telekom Deutschland (Unvereinbarkeit der Einschränkung gewisser Funktionen bei Nulltarif-Optionen mit Art. 3 Abs. 3 der EU-Verordnung [EU] 2015/2120); Auslegung von Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2018/1971 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), von Art. 10 Abs. 2 und Art. 105 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation („Kodex“) sowie von Art. 3 Abs. 3 der EU-Verordnung (EU) 2015/2120 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zu Endkundenentgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation; Frage, ob ein Urteil des EuGH bzw. Leitlinien des GEREK als unmittelbar verbindliches Unionsrecht i.S.d. Art. 105 Abs. 4 des Kodex zu werten sind; Qualifikation einer ein geändertes (Rechtsprechungs-)Kriterium anwendenden Entscheidung einer nationalen Regulierungsbehörde als unmittelbar verbindliche Vorschrift des nationalen Rechts i.S.d. Art. 105 Abs. 4 des Kodex; Vorlage
Erstellt am 27.09.2024
Eingelangt am 01.10.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.705.962)
- EGH: RS C-514/24