EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-854/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2286; Nutzung von Mobilfunktarifen im Ausland; Inklusivdatenvolumen für den mobilen Datenverkehr; Begriff der „regulierten Datenroamingdienste“ des Art. 6a und Art. 2(2) lit. m der Verordnung (EU) Nr. 531/2012; Frage, ob Mobilfunktarife und Tarifoptionen als einheitlicher regulierter Datenroamingdienst zu qualifizieren sind; Nutzung der Dienste von Partnerunternehmen und Zulässigkeit der Nichtanrechnung des dadurch verbrauchten Datenvolumens auf das monatliche Inklusivdatenvolumen des Mobilfunktarifs; Berechnung eines zusätzlichen Entgelts; Möglichkeit eine Regelung der angemessenen Nutzung („Fair Use Policy“) für Tarifoptionen vorzusehen; Bemessung der inländischen Endkundengesamtpreise; Begriff des „offenen Datenpakets“; Bemessung des - im Rahmen einer isoliert auf die Tarifoption bezogenen „Fair Use Policy“- entstandenen Volumens; Vorlage
Erstellt am 17.01.2020
Eingelangt am 22.01.2020, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (2020-0.034.057)
- EGH: RS C-854/19