Rs C-34/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 UAbs. 3 Buchst. c der Verordnung (EU) 2015/2120 (Netzneutralitätsverordnung); Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet; tarifabhängige Drosselung des mobilen Internetzugangs nach Verbrauch des Inklusivdatenvolumens; (Un-)Zulässigkeit einer kostenlosen Zubuchoption, bei der das Datenvolumen, das auf die Nutzung von Audio- und Videostreaming bestimmter Partner des Telekommunikationsunternehmens entfällt, nicht auf das vertraglich vereinbarte Inklusivdatenvolumen angerechnet wird; (Un-)Zulässigkeit einer mit der kostenlosen Zubuchoption verbundenen für jedes Videostreaming geltenden Bandbreitenlimitierung; Vorlage (14558/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-34/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 UAbs. 3 Buchst. c der Verordnung (EU) 2015/2120 (Netzneutralitätsverordnung); Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet; tarifabhängige Drosselung des mobilen Internetzugangs nach Verbrauch des Inklusivdatenvolumens; (Un-)Zulässigkeit einer kostenlosen Zubuchoption, bei der das Datenvolumen, das auf die Nutzung von Audio- und Videostreaming bestimmter Partner des Telekommunikationsunternehmens entfällt, nicht auf das vertraglich vereinbarte Inklusivdatenvolumen angerechnet wird; (Un-)Zulässigkeit einer mit der kostenlosen Zubuchoption verbundenen für jedes Videostreaming geltenden Bandbreitenlimitierung; Vorlage

Erstellt am 26.02.2020

Eingelangt am 28.02.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.143.566)

  Aufklappen
Datum Dok.Nr.
Art Betreff
27.09.2024 EGH: RS C-514/24 EUGH
Rs C-514/24; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Änderung der Vertragsbedingungen von Internetzugangs-Verträgen infolge der EuGH-Urteile in den Rs C-854/19, Vodafone, C-5/20, Vodafone C-34/20, Telekom Deutschland (Unvereinbarkeit der Einschränkung gewisser Funktionen bei Nulltarif-Optionen mit Art. 3 Abs. 3 der EU-Verordnung [EU] 2015/2120); Auslegung von Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2018/1971 zur Einrichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), von Art. 10 Abs. 2 und Art. 105 Abs. 4 der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation („Kodex“) sowie von Art. 3 Abs. 3 der EU-Verordnung (EU) 2015/2120 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zu Endkundenentgelten für regulierte intra-EU-Kommunikation; Frage, ob ein Urteil des EuGH bzw. Leitlinien des GEREK als unmittelbar verbindliches Unionsrecht i.S.d. Art. 105 Abs. 4 des Kodex zu werten sind; Qualifikation einer ein geändertes (Rechtsprechungs-)Kriterium anwendenden Entscheidung einer nationalen Regulierungsbehörde als unmittelbar verbindliche Vorschrift des nationalen Rechts i.S.d. Art. 105 Abs. 4 des Kodex; Vorlage (198245/EU XXVII.GP)