EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-34/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 UAbs. 3 Buchst. c der Verordnung (EU) 2015/2120 (Netzneutralitätsverordnung); Gewährleistung des Zugangs zum offenen Internet; tarifabhängige Drosselung des mobilen Internetzugangs nach Verbrauch des Inklusivdatenvolumens; (Un-)Zulässigkeit einer kostenlosen Zubuchoption, bei der das Datenvolumen, das auf die Nutzung von Audio- und Videostreaming bestimmter Partner des Telekommunikationsunternehmens entfällt, nicht auf das vertraglich vereinbarte Inklusivdatenvolumen angerechnet wird; (Un-)Zulässigkeit einer mit der kostenlosen Zubuchoption verbundenen für jedes Videostreaming geltenden Bandbreitenlimitierung; Vorlage
Erstellt am 26.02.2020
Eingelangt am 28.02.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.143.566)
- EGH: RS C-34/20