EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-348/22; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Gültigkeit bzw. Auslegung (der Art. 12 Abs. 1 bis 3) der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt sowie Auslegung des Art. 49 AEUV; automatische Verlängerung von Konzessionen für im öffentlichen Eigentum stehende Liegenschaften am Meer (Hotels oder Feriendörfer) ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren; ordnungsgemäßes Zustandekommen der Richtlinie im Einklang mit den Vorgaben des Art. 115 AEUV; Frage einer allfälligen unmittelbaren Wirkung dieser Richtlinie; Frage, ob ausschließlich ein nationales Gericht oder auch die Behörden einer Gemeinde zur Feststellung der unmittelbaren Anwendbarkeit befugt sind; Vereinbarkeit der Richtlinie mit dem Grundrecht auf Eigentum; grenzüberschreitender Bezug; Vorlage
Erstellt am 15.07.2022
Eingelangt am 20.07.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.522.896)
- EGH: RS C-348/22