EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs. C-492/22 PPU; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 6 Abs. 2, Art. 12, 23 und 24 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten („RB EHB“) sowie Art. 6, 47 und 48 GRC; aufgeschobene Übergabe der gesuchten Person; rechtskräftige Entscheidung des Vollstreckungsstaats (hier: NL) betreffend die Übergabe einer mit EHB gesuchten Person zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Ausstellungsstaat (hier: PL); Aufschiebung der Übergabe der gesuchten Person (durch Entscheidung eines weisungsgebundenen StA), damit die Person im Vollstreckungsstaat wegen einer anderen als der im EHB genannten Handlung gerichtlich verfolgt werden kann (hier: in den NL begangenes Verkehrsdelikt); Frage, ob die gesuchte Person aufgrund des EHB während des im Vollstreckungsstaat laufenden Strafverfahrens in Haft zu halten ist; Frage, ob die Entscheidung über die Aufschiebung der Übergabe i.S.d. Art. 24 Abs. 1 RB EHB einer Entscheidung über die Vollstreckung eines EHB gleichzustellen ist, die von einer Justizbehörde i.S.d. Art. 6 Abs. 2 RB EHB zu treffen ist und ob, bejahendenfalls, die gesuchte Person nicht mehr in Haft gehalten werden darf; Frage, ob die Übergabe der gesuchten Person zum Zwecke der gerichtlichen Verfolgung im Vollstreckungsstaat aufgeschoben werden darf, nur weil die gesuchte Person nicht auf ihr Recht auf persönliche Anwesenheit während des laufenden Strafverfahrens verzichten will bzw. welche Faktoren von der vollstreckenden Justizbehörde bei der Entscheidung über die Aufschiebung der Übergabe zu berücksichtigen sind; Vorlage (FR); Anwendung des Eilverfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 21. September 2022, 14:30
Erstellt am 05.08.2022
Eingelangt am 05.08.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.565.882)
- EGH: RS C-492/22