EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-566/22; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung (des Art. 25 Abs. 1) der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO); Vereinbarung über die Zuständigkeit; (Nicht-)Vorliegen eines zwischenstaatlichen Bezugs; Frage der Anwendbarkeit der EuGVVO in einem Fall, in dem zwei in demselben Mitgliedstaat ansässige Parteien die Zuständigkeit der Gerichte eines anderen Mitgliedstaats vereinbart haben; Vorlage
Erstellt am 28.09.2022
Eingelangt am 29.09.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.697.066)
- EGH: RS C-566/22