Rs C-540/24; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (HG Wien); internationale Zuständigkeit Österreichs i.Z.m. dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU („Brexit“); Vereinbarung über die Zuständigkeit; Auslegung des Art. 25 (sowie der Art. 68, 69 und 70) der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Frage der Anwendbarkeit der Verordnung auf eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen zwei im Vereinigten Königreich ansässigen Vertragsparteien vom 6. Mai 2020 (i.e. vor Ende des Übergangszeitraums i.S.d. Art. 126 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft); Frage der Erforderlichkeit einer Verbindung zum gewählten Mitgliedstaat (vgl. EuGH 8.2.2024, Rs. C-566/22, Inkreal); Verhältnis der EuGVVO zum Übereinkommen von Brüssel über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüsseler Übereinkommen – EuGVÜ); (erneute) Anwendbarkeit eines bilateralen Abkommens zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreich vom 14. Juli 1961; Verhältnis des EuGVÜ zu einer nationalen Regelung des Vereinigten Königreichs über die Unanwendbarkeit des EuGVÜ; Vorlage (196832/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-540/24; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (HG Wien); internationale Zuständigkeit Österreichs i.Z.m. dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU („Brexit“); Vereinbarung über die Zuständigkeit; Auslegung des Art. 25 (sowie der Art. 68, 69 und 70) der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Frage der Anwendbarkeit der Verordnung auf eine Gerichtsstandsvereinbarung zwischen zwei im Vereinigten Königreich ansässigen Vertragsparteien vom 6. Mai 2020 (i.e. vor Ende des Übergangszeitraums i.S.d. Art. 126 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft); Frage der Erforderlichkeit einer Verbindung zum gewählten Mitgliedstaat (vgl. EuGH 8.2.2024, Rs. C-566/22, Inkreal); Verhältnis der EuGVVO zum Übereinkommen von Brüssel über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüsseler Übereinkommen – EuGVÜ); (erneute) Anwendbarkeit eines bilateralen Abkommens zwischen Österreich und dem Vereinigten Königreich vom 14. Juli 1961; Verhältnis des EuGVÜ zu einer nationalen Regelung des Vereinigten Königreichs über die Unanwendbarkeit des EuGVÜ; Vorlage

Erstellt am 16.09.2024

Eingelangt am 19.09.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.673.902)

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