EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-598/22; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 49 (Niederlassungsfreiheit) und 56 (Dienstleistungsfreiheit) AEUV im Lichte des EuGH-Urteils C-375/14, Laezza, (Un-)Zulässigkeit der Auslegung einer nationalen Bestimmung dahin, dass bei Ablauf einer Konzession (auf Nutzung von öffentlichen Grund und Boden) die auf öffentlichem Grund und Boden errichteten Bauwerke, die Teil des zum Betriebs einer Badeanstalt errichteten Vermögensbestands sind, vom Konzessionär unentgeltlich und entschädigungslos auf den Grundstückseigentümer (hier: Gemeinde) übertragen werden; Vorlage
Erstellt am 22.11.2022
Eingelangt am 23.11.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.838.571)
- EGH: RS C-598/22