Rs C-598/22; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 49 (Niederlassungsfreiheit) und 56 (Dienstleistungsfreiheit) AEUV im Lichte des EuGH-Urteils C-375/14, Laezza, (Un-)Zulässigkeit der Auslegung einer nationalen Bestimmung dahin, dass bei Ablauf einer Konzession (auf Nutzung von öffentlichen Grund und Boden) die auf öffentlichem Grund und Boden errichteten Bauwerke, die Teil des zum Betriebs einer Badeanstalt errichteten Vermögensbestands sind, vom Konzessionär unentgeltlich und entschädigungslos auf den Grundstückseigentümer (hier: Gemeinde) übertragen werden; Vorlage (121495/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-598/22; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 49 (Niederlassungsfreiheit) und 56 (Dienstleistungsfreiheit) AEUV im Lichte des EuGH-Urteils C-375/14, Laezza, (Un-)Zulässigkeit der Auslegung einer nationalen Bestimmung dahin, dass bei Ablauf einer Konzession (auf Nutzung von öffentlichen Grund und Boden) die auf öffentlichem Grund und Boden errichteten Bauwerke, die Teil des zum Betriebs einer Badeanstalt errichteten Vermögensbestands sind, vom Konzessionär unentgeltlich und entschädigungslos auf den Grundstückseigentümer (hier: Gemeinde) übertragen werden; Vorlage

Erstellt am 22.11.2022

Eingelangt am 23.11.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.838.571)

  Aufklappen
  Aufklappen