EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-716/22; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Wahlrecht von in der Union (schon vor dem Austritt des UK) ansässigen Briten für die Wahlen zum Europäischen Parlament; Gültigkeit des Beschlusses 2020/135 über den Abschluss des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU und EAG; Auslegung insbesondere dieses Beschlusses sowie des Art. 1 des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Art. 6 Abs. 3 EUV (EMRK-Rechte als Teil des Unionsrechts) und des Art. 39 GRC (Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament); Frage, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wenn ehemalige Unionsbürger, die von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht haben und ihr Privat- und Familienleben seit mehr als 15 Jahren im Unionsgebiet führen (hier: in Frankreich ansässige Britin, die mit einem Unionsbürger verheiratet ist und als ehemalige Beamtin des britischen Foreign Office der Königin von England die Treue geschworen hat) vom aktiven und passiven Wahlrecht bei den Europawahlen in einem Mitgliedstaat ausgeschlossen werden; Nachfolge zur Rs C-673/20, betreffend das Kommunalwahlrecht und mit Verweis insbesondere auf EGMR 18.2.1999 (GK), Matthews gg. Vereinigtes Königreich, Appl. 24833/94, zu Gibraltar; Vorlage
Erstellt am 11.01.2023
Eingelangt am 12.01.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.026.821)
- EGH: RS C-716/22