EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-144/22; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte; Auslegung des Art. 267 AEUV; Absehen von der Vorlage einer Frage der Auslegung des Unionsrechts, wenn das betreffende Gericht von der Offensichtlichkeit der richtigen Auslegung überzeugt ist (hier: Frage betreffend die Definition des „Vorhandenseins gefährlicher Stoffe“ nach Art. 3 Nr. 12 der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen [Seveso-III-RL]); Erwägungen, von denen sich das vorlegende Gericht bei der Entscheidung für/gegen die Vorlage leiten lassen muss; Vorlage; Beschluss gemäß Artikel 99 und 53 der Verfahrensordnung
Erstellt am 19.12.2022
Eingelangt am 18.01.2023, Bundeskanzleramt (2022-0.911.195)
- EGH: RS C-144/22