EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-188/23; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Abfallrecht; Notifizierungsverfahren für Verbringung von (hier: durch eine Schiffs-Havarie angefallenen) Abfällen; Gültigkeit bzw. Auslegung des Art. 1 Abs. 3 Buchst. b (Ausnahme vom Geltungsbereich für Abfälle, die u.a. an Bord von Schiffen anfallen) der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen; Frage, ob die – sich aus dem Urteil des EuGH vom 16.5.2019, Rs. C-689/17, Conti 11. Container Schifffahrt ergebende – Ausnahme von der Notifizierungspflicht auch solcher gefährlicher Abfälle, die auf eine Havarie an Bord eines Schiffes zurückzuführen sind, mit dem Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung vereinbar ist; Notifizierungspflicht allenfalls zumindest für Rückstände in Form von Metallschrott und mit Schlämmen und Ladungsrückständen versetztem Löschwasser; Vorlage
Erstellt am 28.04.2023
Eingelangt am 03.05.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.327.513)
- EGH: RS C-188/23