Rs C-156/23; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Refoulement-Prüfung im Verfahren über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach (negativ) abgeschlossenem Asylverfahren; Auslegung insbesondere des Art. 5 (Grundsatz der Nichtzurückweisung) der Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger sowie insbesondere der Art. 4, Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 GRC; Frage der amtswegigen Refoulementprüfung und deren Umfangs, abhängig davon, ob das Verfahren (nicht) durch einen Asylantrag eingeleitet wurde und die Beurteilung des Refoulement-Risikos im Rahmen einer Rückführung oder im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens vorgenommen wird; Zeitpunkt der Prüfung und Frage, ob ein festgestelltes Refoulement-Risiko dem Erlass einer Rückkehrentscheidung entgegensteht oder ein bloßes Abschiebehindernis darstellt (Verweis auf die anhängige Rs. C-663/21, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl); Frage, ob eine (hier: aufgrund des Aufenthaltsantrags) ausgesetzte Rückkehrentscheidung wiederauflebt oder die Neuerlassung einer aktuellen Rückkehrentscheidung erforderlich ist; Vorlage (141228/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-156/23; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Refoulement-Prüfung im Verfahren über einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach (negativ) abgeschlossenem Asylverfahren; Auslegung insbesondere des Art. 5 (Grundsatz der Nichtzurückweisung) der Richtlinie 2008/115/EG über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger sowie insbesondere der Art. 4, Art. 19 Abs. 2 und Art. 47 GRC; Frage der amtswegigen Refoulementprüfung und deren Umfangs, abhängig davon, ob das Verfahren (nicht) durch einen Asylantrag eingeleitet wurde und die Beurteilung des Refoulement-Risikos im Rahmen einer Rückführung oder im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens vorgenommen wird; Zeitpunkt der Prüfung und Frage, ob ein festgestelltes Refoulement-Risiko dem Erlass einer Rückkehrentscheidung entgegensteht oder ein bloßes Abschiebehindernis darstellt (Verweis auf die anhängige Rs. C-663/21, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl); Frage, ob eine (hier: aufgrund des Aufenthaltsantrags) ausgesetzte Rückkehrentscheidung wiederauflebt oder die Neuerlassung einer aktuellen Rückkehrentscheidung erforderlich ist; Vorlage

Erstellt am 15.05.2023

Eingelangt am 16.05.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.369.094)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-663/21 Rs C-663/21; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (VwGH); Auslegung von Art. 14 Abs. 4 Buchst. b der Statusrichtlinie 2011/95/EU (Aberkennung, Beendigung oder Ablehnung der Verlängerung der Flüchtlingseigenschaft, hier: aufgrund Straffälligkeit), Prüfung der Unzulässigkeit einer Abschiebung (hier: eines in Syrien beheimateten Wehrdienstverweigerers und staatenlosen Fremden); Frage, ob nach der Statusrichtlinie eine Güterabwägung als eigenständiges Kriterium für die Aberkennung des internationalen Schutzstatus in der Form vorzunehmen ist, dass die öffentlichen Interessen für die Rückführung die Interessen des Flüchtlings am Weiterbestehen des Schutzes durch den Zufluchtsstaat überwiegen müssen, wobei dabei die Verwerflichkeit eines Verbrechens und die potentielle Gefahr für die Allgemeinheit den Schutzinteressen des Fremden gegenüberzustellen sind und dies dazu führen kann, dass dem Fremden – ungeachtet dessen, dass er ohnedies nicht abgeschoben werden darf – der Status des Asylberechtigten nicht aberkannt werden kann; Auslegung der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG (Begriff „wirksame Rückkehrentscheidung“); Frage, ob gegen einen Fremden, dem der internationale Schutzstatus aberkannt wird, eine Rückkehrentscheidung erlassen werden kann, obwohl gleichzeitig rechtskräftig festgestellt wird, dass seine Abschiebung wegen des Refoulement-Verbots auf Dauer unzulässig ist; „Duldung“ eines Fremden; Vorlage (84452/EU XXVII.GP)
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