Rs C-240/23; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Verwendung des „Bio-Logos“ der EU auf Produkten mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen; Ungleichbehandlung von aus der EU stammenden gegenüber aus Drittländern stammenden Produkten; Auslegung der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und des Art. 20 GRC (Gleichheit vor dem Gesetz); Frage, ob Logo der EU für ökologische/biologische Produktion („Bio-Logo") für ein verarbeitetes Lebensmittel verwendet werden darf, das gem. Art. 45 Abs. 1 VO 2018/848 in die EU eingeführt wurde, aber (wegen der Beifügung von Mineralstoffen und Vitaminen nichtpflanzlichen Ursprungs) nicht den Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 (i.V.m. Anhang II) VO 2018/848 entspricht; bejahendenfalls: Frage, ob aus Art. 20 GRC zu folgen hat, dass Bio-Logo auch verwendet werden darf, wenn ein derartiges aus der EU stammendes Produkt zwar nicht die Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 (i.V.m. Anhang II) VO 2018/848 erfüllt, allerdings gleichwertigen Produktions-/Kontrollvorschriften eines anerkannten Drittlands (gem. Art. 48 Abs. 1 VO 2018/848) entspricht; Frage, ob ein derartiges Produkt allenfalls gem. Art. 30 Abs. 1 VO 2018/848 mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion gekennzeichnet werden darf, ohne das Bio-Logo zu verwenden; Vorlage (142107/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-240/23; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Verwendung des „Bio-Logos“ der EU auf Produkten mit zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen; Ungleichbehandlung von aus der EU stammenden gegenüber aus Drittländern stammenden Produkten; Auslegung der Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und des Art. 20 GRC (Gleichheit vor dem Gesetz); Frage, ob Logo der EU für ökologische/biologische Produktion („Bio-Logo") für ein verarbeitetes Lebensmittel verwendet werden darf, das gem. Art. 45 Abs. 1 VO 2018/848 in die EU eingeführt wurde, aber (wegen der Beifügung von Mineralstoffen und Vitaminen nichtpflanzlichen Ursprungs) nicht den Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 (i.V.m. Anhang II) VO 2018/848 entspricht; bejahendenfalls: Frage, ob aus Art. 20 GRC zu folgen hat, dass Bio-Logo auch verwendet werden darf, wenn ein derartiges aus der EU stammendes Produkt zwar nicht die Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 (i.V.m. Anhang II) VO 2018/848 erfüllt, allerdings gleichwertigen Produktions-/Kontrollvorschriften eines anerkannten Drittlands (gem. Art. 48 Abs. 1 VO 2018/848) entspricht; Frage, ob ein derartiges Produkt allenfalls gem. Art. 30 Abs. 1 VO 2018/848 mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion gekennzeichnet werden darf, ohne das Bio-Logo zu verwenden; Vorlage

Erstellt am 23.05.2023

Eingelangt am 24.05.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.387.413)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
26.02.2024 RAT: 7026/24 EUST
Case before the Court of Justice - Reference for a preliminary ruling in Case C-240/23 (Herbaria Kräuterparadies GmbH) - Council's attendance of the hearing to defend certain provisions of Regulation (EU) 2018/848 on organic production and labelling of organic products (174654/EU XXVII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
04.03.2024 RAT: 7270/24 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (1. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 6. und 8. März 2024 (10:00 Uhr, 11:00 Uhr) (175707/EU XXVII.GP)