Rs C-402/23; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 18 und Art. 21 Abs. 1 AEUV; sh. auch Rs. C-182/15, Petruhhin; an einen Mitgliedstaat (hier: Spanien) gerichtetes Auslieferungsersuchen eines Drittstaats (hier: Marokko) betreffend einen Unionsbürger (mit niederländischer Staatsbürgerschaft), der auch die Staatsangehörigkeit des Drittstaats besitzt; keine Zustimmung des Mitgliedstaats betreffend die Auslieferung des eigenen Staatsangehörigen, der sich in Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaats aufhält; keine Ausstellung eines Haftbefehls zur Strafverfolgung der Taten, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, durch den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger die Person ist, weil die Person von diesem nicht ausgeliefert worden wäre, wenn sie in diesem Staat festgenommen worden wäre; bilaterales Auslieferungsabkommen zwischen dem Mitgliedstaat und dem Drittstaat (hier: Spanien und Marokko), das ein Auslieferungsverbot betreffend eigene Staatsangehörige vorsieht; Frage, ob dieses Verbot auf Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten ausgedehnt werden muss; Frage, ob der ersuchte Mitgliedstaat an die Entscheidung des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehöriger an einen Drittstaat ausgeliefert werden soll, gebunden ist; Vorlage (151368/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-402/23; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 18 und Art. 21 Abs. 1 AEUV; sh. auch Rs. C-182/15, Petruhhin; an einen Mitgliedstaat (hier: Spanien) gerichtetes Auslieferungsersuchen eines Drittstaats (hier: Marokko) betreffend einen Unionsbürger (mit niederländischer Staatsbürgerschaft), der auch die Staatsangehörigkeit des Drittstaats besitzt; keine Zustimmung des Mitgliedstaats betreffend die Auslieferung des eigenen Staatsangehörigen, der sich in Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit im Hoheitsgebiet des ersuchten Mitgliedstaats aufhält; keine Ausstellung eines Haftbefehls zur Strafverfolgung der Taten, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, durch den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger die Person ist, weil die Person von diesem nicht ausgeliefert worden wäre, wenn sie in diesem Staat festgenommen worden wäre; bilaterales Auslieferungsabkommen zwischen dem Mitgliedstaat und dem Drittstaat (hier: Spanien und Marokko), das ein Auslieferungsverbot betreffend eigene Staatsangehörige vorsieht; Frage, ob dieses Verbot auf Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten ausgedehnt werden muss; Frage, ob der ersuchte Mitgliedstaat an die Entscheidung des Mitgliedstaats, dessen Staatsangehöriger an einen Drittstaat ausgeliefert werden soll, gebunden ist; Vorlage

Erstellt am 03.08.2023

Eingelangt am 03.08.2023, Bundeskanzleramt (2023-0.572.469)

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