EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-116/24; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Förderungen für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und Rechtswirkungen von Durchführungsbeschlüssen der Kommission; Staatshaftung; Auslegung von Art. 288, 291 und 297 AEUV, von Art. 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), und von Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005; (Un-)Vereinbarkeit einer nationalen Regelung bzw. Behördenpraxis, die einem Durchführungsbeschluss der Kommission zur Überarbeitung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums (hier: Beschluss C[2012] 3529) zuwiderlaufen, obwohl dieser Beschluss weder geändert noch für nichtig erklärt wurde; Frage nach Pflichten des vorlegenden Gerichts im Hinblick auf die Urteile in den Rechtssachen C-443/21, Avicarvil Farms, und T-33/21, Rumänien/Kommission; Frage, ob der Mitgliedstaat den Begünstigten aus dem Titel der Staatshaftung bestimmte Fördersätze (die im Durchführungsbeschluss der Kommission vorgesehen sind) zahlen muss; Vorlage
Erstellt am 26.04.2024
Eingelangt am 29.04.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.326.649)
- EGH: RS C-116/24