Rs C-443/21; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 143 (Finanzielle Berichtigungen durch die Mitgliedstaaten) der Verordnung Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung […] Art. 310 AEUV (Haushaltsplan der EU); Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Praxis, mit der die Kürzung einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung, die in einem von der EK bewilligten nationalen Entwicklungsprogramm festgesetzt ist (hier: für die Maßnahme 215 - „Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen“ zur Deckung der Einkommensverluste und der zusätzlichen Kosten, die Landwirten entstehen, die Geflügel oder Schweine züchten und nach dem Entwicklungsprogramm freiwillig bestimmte Tierschutzstandards umgesetzt haben, für eine Dauer von fünf Jahren) angeordnet wird, bevor die EK einen neuen Beschluss erlässt, wenn der Europäische Rechnungshof Berechnungsfehler bei der Methode zur Bezifferung der Einkommensverluste und der zusätzlichen Kosten infolge der Anwendung der Tierschutzstandards festgestellt hat; Vorlage (74651/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-443/21; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 143 (Finanzielle Berichtigungen durch die Mitgliedstaaten) der Verordnung Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung […] Art. 310 AEUV (Haushaltsplan der EU); Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Praxis, mit der die Kürzung einer nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung, die in einem von der EK bewilligten nationalen Entwicklungsprogramm festgesetzt ist (hier: für die Maßnahme 215 - „Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen“ zur Deckung der Einkommensverluste und der zusätzlichen Kosten, die Landwirten entstehen, die Geflügel oder Schweine züchten und nach dem Entwicklungsprogramm freiwillig bestimmte Tierschutzstandards umgesetzt haben, für eine Dauer von fünf Jahren) angeordnet wird, bevor die EK einen neuen Beschluss erlässt, wenn der Europäische Rechnungshof Berechnungsfehler bei der Methode zur Bezifferung der Einkommensverluste und der zusätzlichen Kosten infolge der Anwendung der Tierschutzstandards festgestellt hat; Vorlage

Erstellt am 28.09.2021

Eingelangt am 29.09.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.676.718)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
26.04.2024 EGH: RS C-116/24 EUGH
Rs C-116/24; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Förderungen für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und Rechtswirkungen von Durchführungsbeschlüssen der Kommission; Staatshaftung; Auslegung von Art. 288, 291 und 297 AEUV, von Art. 18 und 19 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), und von Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005; (Un-)Vereinbarkeit einer nationalen Regelung bzw. Behördenpraxis, die einem Durchführungsbeschluss der Kommission zur Überarbeitung des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums (hier: Beschluss C[2012] 3529) zuwiderlaufen, obwohl dieser Beschluss weder geändert noch für nichtig erklärt wurde; Frage nach Pflichten des vorlegenden Gerichts im Hinblick auf die Urteile in den Rechtssachen C-443/21, Avicarvil Farms, und T-33/21, Rumänien/Kommission; Frage, ob der Mitgliedstaat den Begünstigten aus dem Titel der Staatshaftung bestimmte Fördersätze (die im Durchführungsbeschluss der Kommission vorgesehen sind) zahlen muss; Vorlage (182138/EU XXVII.GP)