EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-116/20; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der VO (EG) Nr. 73/2009 (gemeinsame Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der GAP und Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe) und der VO (EG) Nr. 1122/2009 der Kommission (Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 73/2009); Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; (Un-)Zulässigkeit nationaler Regelungen, die für flächenbezogene Förderungen einen Nachweis des Nutzungsrechts an einer Fläche verlangt bzw. den wirksamen Abschluss eines (als Nachweis nutzbaren) Konzessionsvertrag davon abhängig macht, dass der Konzessionär Viehzüchter oder –eigentümer ist; Frage, ob die Tätigkeit eines Konzessionärs einer Weidefläche, der Viehzüchtern die unentgeltliche Nutzung der konzessionierten Fläche zur Beweidung erlaubt, aber das Nutzungsrecht für die Fläche behält und sich verpflichtet, die Beweidung nicht zu behindern sowie Maßnahmen zur Unterhaltung der Weide zu ergreifen, als „landwirtschaftliche Tätigkeit“ iSd. Art. 2 der VO (EG) Nr. 73/2009 zu qualifizieren ist; rechtskräftige Entscheidung, die der Prüfung der Vereinbarkeit einer nationalen Regelung mit dem Unionsrecht in einem neuen Rechtsstreit entgegensteht; Vorlage
Erstellt am 17.04.2020
Eingelangt am 21.04.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.247.263)
- EGH: RS C-116/20