verb. Rs C-221/24 und C-222/24; schwedische Vorabentscheidungsersuchen; Verfügung über illegal verbrachten Abfall am Versandort durch zuständige Behörde und Eigentumsschutz; Auslegung von Art. 24 Abs. 2 UAbs. 1 Buchst. c und d der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) und von Art. 17 GRC; Frage, ob die Rücknahme des Abfalls die Pflicht oder Möglichkeit der zuständigen Behörde am Versandort (hier: Schweden) umfasst, den Abfall zu verwerten oder zu beseitigen, wenn für die Rücknahme ein Notifizierungs- und ein Begleitformular ausgestellt wurden, nach denen der Abfall im Empfängerstaat (hier: Kamerun bzw. Kongo) zu behandeln ist; Frage nach Voraussetzungen für die Verwertung oder Beseitigung von Abfall aus einer illegalen Abfallverbringung durch die zuständige Behörde am Versandort; (Un-)Vereinbarkeit des Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 – für den Fall, dass er die zuständige Behörde am Versandort dazu berechtigt, endgültig und gegen den Wunsch des Versenders über den Abfall zu verfügen –, mit dem Schutz des Eigentums gemäß Art. 17 GRC und Art. 1 des (ersten) Zusatzprotokolls zur EMRK; Vorlagen (187241/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-221/24 und C-222/24; schwedische Vorabentscheidungsersuchen; Verfügung über illegal verbrachten Abfall am Versandort durch zuständige Behörde und Eigentumsschutz; Auslegung von Art. 24 Abs. 2 UAbs. 1 Buchst. c und d der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) und von Art. 17 GRC; Frage, ob die Rücknahme des Abfalls die Pflicht oder Möglichkeit der zuständigen Behörde am Versandort (hier: Schweden) umfasst, den Abfall zu verwerten oder zu beseitigen, wenn für die Rücknahme ein Notifizierungs- und ein Begleitformular ausgestellt wurden, nach denen der Abfall im Empfängerstaat (hier: Kamerun bzw. Kongo) zu behandeln ist; Frage nach Voraussetzungen für die Verwertung oder Beseitigung von Abfall aus einer illegalen Abfallverbringung durch die zuständige Behörde am Versandort; (Un-)Vereinbarkeit des Art. 24 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 – für den Fall, dass er die zuständige Behörde am Versandort dazu berechtigt, endgültig und gegen den Wunsch des Versenders über den Abfall zu verfügen –, mit dem Schutz des Eigentums gemäß Art. 17 GRC und Art. 1 des (ersten) Zusatzprotokolls zur EMRK; Vorlagen

Erstellt am 29.05.2024

Eingelangt am 03.06.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.408.430)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-222/24
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
12.06.2024 RAT: 11023/24 EUST
Case brought before the Court of Justice - Joined cases C-221/24 (Naturvårdsverket v UQ) and 222/24 (Naturvårdsverket v IC) - Regulation (EC) No 1013/2006 of the European Parliament and of the Council of 14 June 2006 on shipment of waste (188469/EU XXVII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
14.06.2024 RAT: CM 3338/24 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (1. Teil) ECCL, Luxemburg 19. Juni 2024 (11:30 Uhr) (189129/EU XXVII.GP)