EU-V: Europ. Gerichtshof
Verb. Rs C-296/24 bis C-307/24; luxemburgische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 45 AEUV, der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union, der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG; (kein) Anspruch auf luxemburgisches Kindergeld für Kinder des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners eines Grenzgängers, die in keinem Abstammungsverhältnis zu diesem stehen; Fragen betreffend die Auslegung des Urteils in der Rs C-802/18 (Caisse pour l'avenir des enfants), insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzung des „Aufkommens für den Unterhalt“ des Kindes; Vorlagen
Erstellt am 28.06.2024
Eingelangt am 01.07.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.483.390)
- EGH: RS C-296/24