EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-533/24; irisches Vorabentscheidungsersuchen; Solidaritätsbeitrag im Gassektor; Gültigkeit der Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise; (Un-)Gültigkeit des Kapitels III (insbesondere der Art. 14 und 15 über den befristeten Solidaritätsbeitrag für die Jahre 2022 und 2023) der Verordnung (EU) 2022/1854 im Hinblick auf die Rechtsgrundlage (Art. 122 AEUV), den Grundsatz der Rechtssicherheit, das Rückwirkungsverbot, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Rechte auf unternehmerische Freiheit (Art. 16 GRC) bzw. Eigentum (Art. 17 GRC); Frage nach maßgeblichen Faktoren, die ein nationales Gericht zu berücksichtigen hat, wenn es die Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, mit der ein befristeter Solidaritätsbeitrag auf steuerpflichtige Gewinne bestimmter Energieunternehmen (hier: 75 % auf Gewinne, die 120 % des Durchschnittsgewinns übersteigen) eingeführt wurde, mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit, dem Rückwirkungsverbot und den Art. 16 bzw. 17 GRC prüft, Verweis auf anhängige Rs. C-358/24, Varo Energy Belgium u.a.; Vorlage
Erstellt am 13.09.2024
Eingelangt am 17.09.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.672.698)
- EGH: RS C-533/24