EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-358/24; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Solidaritätsbeitrag im Energiesektor; Gültigkeit und Auslegung von Bestimmungen (betreffend den befristeten Solidaritätsbeitrag) der Verordnung (EU) 2022/1854 über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise; Frage, ob Art. 122 Abs. 1 AEUV eine gültige Rechtsgrundlage darstellt; bejahendenfalls: Frage, ob ein nationaler Beitrag zu Lasten des Ölsektors (hier: Solidaritätsbeitrag, der nur für jene Erdölgesellschaften gilt, die 2022 zu primären Teilnehmern für bestimmte Produkte [Diesel, Gasöl und Benzin, nicht aber z.B. Kohle und Erdgas] bestimmt worden sind, und der auf Grundlage der in Verkehr gebrachten Produkte berechnet wird, nicht auf Grundlage des Überschussgewinns) eine „gleichwertige nationale Maßnahme“ i.S.d. Art. 14 der Verordnung (EU) 2022/1854 darstellt; bejahendenfalls: (Un-)Vereinbarkeit des Art. 14 leg. cit. mit Art. 15, 16, 17, 20 und 21 GRC; (Un-)Vereinbarkeit der Art. 14 und 15 leg. cit. mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit und der Nichtrückwirkung; (Un-)Vereinbarkeit der nationalen Maßnahme mit Art. 30 AEUV (Abgabe gleicher Wirkung) und Art. 110 AEUV (diskriminierende inländische Abgabe); fragliche Einstufung als staatliche Beihilfe i.S.d. Art. 107 und 108 Abs. 3 AEUV zugunsten des Erdgas- und Kohlesektors; Frage, ob der (belgische) Verfassungsgerichtshof im Falle der Unionsrechtswidrigkeit der nationalen Regelung ihre zeitlichen Wirkungen aufrechterhalten kann, um budgetäre Schwierigkeiten zu vermeiden und das Ziel der Verordnung (EU) 2022/1854 zu sichern; Vorlage
Erstellt am 03.07.2024
Eingelangt am 04.07.2024, Bundeskanzleramt (2024-0.495.866)
- EGH: RS C-358/24