EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-215/20 und C-222/20; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Fluggastdaten; Speicherung für Zwecke der Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität; Vereinbarkeit der Richtlinie (EU) 2016/681 (PNR-Richtlinie) mit Art. 7, 8, 24 und 52 GRCh; Verhältnismäßigkeit; ausreichende Bestimmtheit; Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die auf Grund der Öffnungsklausel des Art. 2 Abs. 1 der PNR-Richtlinie auch bei Flügen innerhalb der EU die (anlasslose) Speicherung umfangreicher Datensätze aller Fluggäste zum späteren Abgleich mit Datenbanken und Mustern vorsieht, mit Art. 21 und Art. 67 Abs. 2 AEUV; Verwendung der übermittelten PNR-Daten auch zu anderen Zwecken als der Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität; Vorlagen
Erstellt am 09.07.2020
Eingelangt am 14.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.440.477)
- EGH: RS C-215/20