EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-206/20; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls; zweistufiger Schutz bei der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls; Auslegung des Begriffs „ausstellende Justizbehörde“ iSd. Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl; Erlass des nationalen Haftbefehls sowie des Europäischen Haftbefehls durch einen Staatsanwalt ohne Beteiligung eines Gerichts vor Übergabe der betroffenen Person; Frage zur Einstufung der bulgarischen Staatsanwaltschaft als „Justizbehörde“ vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs in den verb. Rs C-508/18 und C-82/19 PPU, OG und PI; Vorlage
Erstellt am 21.07.2020
Eingelangt am 23.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.469.416)
- EGH: RS C-206/20