EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-648/20 PPU; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Einstufung der bulgarischen Staatsanwaltschaft als „ausstellende Justizbehörde“ iSd. Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl (vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Gerichtshofs u.a. in den verb. Rs C-508/18 und C-82/19 PPU, OG und PI); zweistufiger Schutz; Erlass des nationalen Haftbefehls sowie des Europäischen Haftbefehls durch einen Staatsanwalt ohne Beteiligung eines Gerichts vor Übergabe der betroffenen Person (siehe auch C-206/20), Vorlage, Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens nach Art. 107 der VfO
Erstellt am 03.12.2020
Eingelangt am 03.12.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.798.395)
- EGH: RS C-648/20