EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-518/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta und Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Verfall von Urlaubsansprüchen; Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, wonach ein offener Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers – bei dem im Verlauf des Urlaubsjahres aus gesundheitlichen Gründen volle Erwerbsminderung eintritt, der den Urlaub aber vor Eintritt der Erwerbsminderung (teilweise) hätte nehmen können – 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres unabhängig davon erlischt, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer (dessen Erwerbsminderung ununterbrochen fortbesteht) durch entsprechende Aufforderung tatsächlich in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub zu konsumieren; Frage, ob bei fortbestehender voller Erwerbsminderung ein Verfall des Urlaubs zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen ist; Vorlage
Erstellt am 18.11.2020
Eingelangt am 20.11.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.761.241)
- EGH: RS C-518/20