Rs C-37/25; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Art. 31 GRC; Arbeitnehmer, der wegen einer nicht berufsbedingten Erkrankung, die mit keiner Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit bzw. Aktivitäten verbunden ist, krankgeschrieben ist; kein Erlöschen oder Kürzung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die eine Abweichung vom Grundrecht auf bezahlten Jahresurlaub rechtfertigen; Vorlage; Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (siehe verb. Rs C-518/20 et C-727/20, Fraport et St. Vincenz-Krankenhaus) (29876/EU XXVIII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-37/25; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Art. 31 GRC; Arbeitnehmer, der wegen einer nicht berufsbedingten Erkrankung, die mit keiner Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit bzw. Aktivitäten verbunden ist, krankgeschrieben ist; kein Erlöschen oder Kürzung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die eine Abweichung vom Grundrecht auf bezahlten Jahresurlaub rechtfertigen; Vorlage; Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (siehe verb. Rs C-518/20 et C-727/20, Fraport et St. Vincenz-Krankenhaus)

Erstellt am 15.07.2025

Eingelangt am 24.07.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.570.000)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-518/20 Rs C-518/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta und Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Verfall von Urlaubsansprüchen; Unionsrechtskonformität einer nationalen Regelung, wonach ein offener Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers – bei dem im Verlauf des Urlaubsjahres aus gesundheitlichen Gründen volle Erwerbsminderung eintritt, der den Urlaub aber vor Eintritt der Erwerbsminderung (teilweise) hätte nehmen können – 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres unabhängig davon erlischt, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer (dessen Erwerbsminderung ununterbrochen fortbesteht) durch entsprechende Aufforderung tatsächlich in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub zu konsumieren; Frage, ob bei fortbestehender voller Erwerbsminderung ein Verfall des Urlaubs zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen ist; Vorlage (40438/EU XXVII.GP)
EGH: RS C-727/20 Rs C-727/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Recht auf bezahlten Jahresurlaub; Auslegung von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta; Arbeitnehmer, der im Verlauf des Urlaubsjahres durch (Langzeit)Erkrankung arbeitsunfähig wird; nationale Regelung, die vorsieht, dass offene Urlaubsansprüche spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubjahres verfallen; Frage ob ein offener Urlaubsanspruch bei ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auch dann erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht durch entsprechende Aufforderung und Hinweise tatsächlich in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch auszuüben (siehe Rs C-684/16, Max Planck); Frage, ob bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auch ein Verfall zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen ist; Vorlage (56247/EU XXVII.GP)
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