EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-37/25; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung und Art. 31 GRC; Arbeitnehmer, der wegen einer nicht berufsbedingten Erkrankung, die mit keiner Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit bzw. Aktivitäten verbunden ist, krankgeschrieben ist; kein Erlöschen oder Kürzung des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die eine Abweichung vom Grundrecht auf bezahlten Jahresurlaub rechtfertigen; Vorlage; Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (siehe verb. Rs C-518/20 et C-727/20, Fraport et St. Vincenz-Krankenhaus)
Erstellt am 15.07.2025
Eingelangt am 24.07.2025, Bundeskanzleramt (2025-0.570.000)
- EGH: RS C-37/25