EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-727/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Recht auf bezahlten Jahresurlaub; Auslegung von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 der Grundrechtecharta; Arbeitnehmer, der im Verlauf des Urlaubsjahres durch (Langzeit)Erkrankung arbeitsunfähig wird; nationale Regelung, die vorsieht, dass offene Urlaubsansprüche spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubjahres verfallen; Frage ob ein offener Urlaubsanspruch bei ununterbrochen fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auch dann erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht durch entsprechende Aufforderung und Hinweise tatsächlich in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch auszuüben (siehe Rs C-684/16, Max Planck); Frage, ob bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit auch ein Verfall zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschlossen ist; Vorlage
Erstellt am 29.03.2021
Eingelangt am 31.03.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.234.735)
- EGH: RS C-727/20