Rs C-236/20; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 20, 21, 31, 33, 34 und 47 der Grundrechtecharta, der Paragraphen 2, 4 und 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (im Anhang der RL 1999/70/EG), dem Paragraphen 4 der Richtlinie 1997/81/EG (Teilzeit), Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeit) sowie Art. 1 und 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlung); Fragen zur Vereinbarkeit der italienischen Vorschriften über die ehrenamtlichen Richter (und insbesondere über die Friedensrichter), wonach diese Berufsrichtern nicht gleichgestellt sind, mit dem Unionsrecht; Klage auf Feststellung eines Beamtenverhältnisses in Voll- oder Teilzeit zum Justizministerium und auf Nachzahlung der Gehaltsunterschiede; Vorlage (45914/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-236/20; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 20, 21, 31, 33, 34 und 47 der Grundrechtecharta, der Paragraphen 2, 4 und 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (im Anhang der RL 1999/70/EG), dem Paragraphen 4 der Richtlinie 1997/81/EG (Teilzeit), Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeit) sowie Art. 1 und 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG (Gleichbehandlung); Fragen zur Vereinbarkeit der italienischen Vorschriften über die ehrenamtlichen Richter (und insbesondere über die Friedensrichter), wonach diese Berufsrichtern nicht gleichgestellt sind, mit dem Unionsrecht; Klage auf Feststellung eines Beamtenverhältnisses in Voll- oder Teilzeit zum Justizministerium und auf Nachzahlung der Gehaltsunterschiede; Vorlage

Erstellt am 23.12.2020

Eingelangt am 23.12.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.850.939)