Verb. Rs. C-181/21 und C-269/21; polnische Vorabentscheidungsersuchen; Richterbesetzung; Auslegung der Art. 2 (Werte der Union), Art. 6 Abs. 1 bis 3 (Grundsätze der Union) und 19 Abs. 1 (Rechtsschutz) EUV sowie Art. 47 der Grundrechte-Charta (faires Verfahren); Frage der Rechtmäßigkeit der Ernennung von Richtern unter Verletzung nationaler Bestimmungen, die die Beteiligung der Selbstverwaltung der Richterschaft am Ernennungsverfahren vorsehen; Begriff des „unabhängigen [...] und […] durch Gesetz eingerichteten Gerichts“; Grundsätze der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit; Frage der analogen Anwendung des richterlichen Ausschlussrechts; Vorlagen (64454/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Verb. Rs. C-181/21 und C-269/21; polnische Vorabentscheidungsersuchen; Richterbesetzung; Auslegung der Art. 2 (Werte der Union), Art. 6 Abs. 1 bis 3 (Grundsätze der Union) und 19 Abs. 1 (Rechtsschutz) EUV sowie Art. 47 der Grundrechte-Charta (faires Verfahren); Frage der Rechtmäßigkeit der Ernennung von Richtern unter Verletzung nationaler Bestimmungen, die die Beteiligung der Selbstverwaltung der Richterschaft am Ernennungsverfahren vorsehen; Begriff des „unabhängigen [...] und […] durch Gesetz eingerichteten Gerichts“; Grundsätze der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit; Frage der analogen Anwendung des richterlichen Ausschlussrechts; Vorlagen

Erstellt am 03.06.2021

Eingelangt am 09.06.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.403.254)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-269/21