EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-521/21; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Modalitäten der Richterernennung; Auslegung der Art. 2 (Werte der Union), Art. 6 (Grundrechte der Union) und Art. 19 Abs. 1 (wirksamer Rechtsschutz) EUV sowie Art. 47 der Grundrechte-Charta (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht); Richterernennung auf Vorschlag einer Einrichtung, die unter Verletzung des nationalen Rechts gewählt wurde und nicht unabhängig ist; Frage des Vorliegens eines durch Gesetz errichteten Gerichts im Sinne des Unionsrechts; Frage, ob ein unter diesen Umständen ernannter Richter – unter Nichtanwendung bzw. analoger Anwendung nationaler Vorschriften – vom Verfahren auszuschließen ist; (Un-)Verbindlichkeit von Urteilen des nationalen Verfassungsgerichts; Verweis auf die Rs C-181/21; Vorlage
Erstellt am 25.11.2021
Eingelangt am 26.11.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.830.632)
- EGH: RS C-521/21