verb. Rs C-324/21 und C-325/21; niederländische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 29 Abs. 2 zweiter Fall (Verlängerung der Überstellungsfrist auf höchstens 18 Monate „wenn die betreffende Person flüchtig ist“) der Dublin III-Verordnung (EU) Nr. 604/2013; Unionsrechtskonformität der Praxis der sog. „chain rule“, die vorsieht, dass die Überstellungsfrist zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten (hier in C-324/21: Niederlande und Italien; in C-325/21: Frankreich und Österreich) erneut zu laufen beginnt, wenn ein Asylwerber vor der Überstellung flieht und vor Ablauf dieser Frist in einem dritten Mitgliedstaat (hier: Deutschland bzw. Niederlande) erneut einen Antrag auf internationalen Schutz stellt; Auswirkungen einer solchen „Flucht“ auf die (ursprüngliche) Überstellungsfrist; Eintritt des Zuständigkeitsübergangs; Vermeidung von „forum shopping; Zulässigkeit der Einwendung (im dritten Mitgliedstaat), dass die Überstellungsfrist zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten abgelaufen ist; vgl. auch EuGH 19.3.2019, Jawo, Rs C-163/17 sowie Rs C-323/21; Vorlagen (68570/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-324/21 und C-325/21; niederländische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 29 Abs. 2 zweiter Fall (Verlängerung der Überstellungsfrist auf höchstens 18 Monate „wenn die betreffende Person flüchtig ist“) der Dublin III-Verordnung (EU) Nr. 604/2013; Unionsrechtskonformität der Praxis der sog. „chain rule“, die vorsieht, dass die Überstellungsfrist zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten (hier in C-324/21: Niederlande und Italien; in C-325/21: Frankreich und Österreich) erneut zu laufen beginnt, wenn ein Asylwerber vor der Überstellung flieht und vor Ablauf dieser Frist in einem dritten Mitgliedstaat (hier: Deutschland bzw. Niederlande) erneut einen Antrag auf internationalen Schutz stellt; Auswirkungen einer solchen „Flucht“ auf die (ursprüngliche) Überstellungsfrist; Eintritt des Zuständigkeitsübergangs; Vermeidung von „forum shopping; Zulässigkeit der Einwendung (im dritten Mitgliedstaat), dass die Überstellungsfrist zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten abgelaufen ist; vgl. auch EuGH 19.3.2019, Jawo, Rs C-163/17 sowie Rs C-323/21; Vorlagen

Erstellt am 08.07.2021

Eingelangt am 09.07.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.489.296)

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Dok.Nr.
EGH: RS C-325/21
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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-163/17 Rs C-163/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung insb. von Art. 29 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung (EU) Nr. 604/2013 („wenn die betreffende Person flüchtig ist“) sowie von Art. 29 Abs. 1 UAbs. 1 leg.cit (Verlängerung der Überstellungsfrist); Frage der Zulässigkeit der Einwendung, dass die sechsmonatige Überstellungsfrist mangels Flucht bereits abgelaufen ist; Vorlage mit Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens (139328/EU XXV.GP)
EGH: RS C-323/21 Rs C-323/21; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 29 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung (EU) Nr. 604/2013; Begriff „ersuchender Mitgliedstaat“; Verlängerung der Überstellungsfrist auf höchstens 18 Monate „wenn die betreffende Person flüchtig ist“; Überstellung eines Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat (hier: von Deutschland nach Italien); „Flucht“ in einen dritten Mitgliedstaat (hier: Niederlande), während (laufender) Überstellungsfrist; Auswirkungen einer solchen „Flucht“ auf die (ursprüngliche) Überstellungsfrist (zwischen den ersten beiden Mitgliedstaaten); Zulässigkeit der Einwendung (im dritten Mitgliedstaat), dass die Überstellungsfrist zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten abgelaufen ist; Frage, ob der „ersuchende Mitgliedstaat“ i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Dublin III-Verordnung im weiteren jener Mitgliedstaat ist, der als letztes (hier: Niederlande) bei einem anderen Mitgliedstaat ein Wiederaufnahmeersuchen gestellt hat, wenn zuvor zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten bereits eine Vereinbarung über die Anerkennung der Zuständigkeit getroffen wurde; rechtliche Folgen einer solchen Vereinbarung für den dritten Mitgliedstaat; Berücksichtigung der sog. „chain rule“; vgl. auch verb. Rs C-324/21 und C-325/21; Vorlage (68572/EU XXVII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
08.07.2021 EGH: RS C-323/21 EUGH
Rs C-323/21; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 29 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung (EU) Nr. 604/2013; Begriff „ersuchender Mitgliedstaat“; Verlängerung der Überstellungsfrist auf höchstens 18 Monate „wenn die betreffende Person flüchtig ist“; Überstellung eines Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat (hier: von Deutschland nach Italien); „Flucht“ in einen dritten Mitgliedstaat (hier: Niederlande), während (laufender) Überstellungsfrist; Auswirkungen einer solchen „Flucht“ auf die (ursprüngliche) Überstellungsfrist (zwischen den ersten beiden Mitgliedstaaten); Zulässigkeit der Einwendung (im dritten Mitgliedstaat), dass die Überstellungsfrist zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten abgelaufen ist; Frage, ob der „ersuchende Mitgliedstaat“ i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Dublin III-Verordnung im weiteren jener Mitgliedstaat ist, der als letztes (hier: Niederlande) bei einem anderen Mitgliedstaat ein Wiederaufnahmeersuchen gestellt hat, wenn zuvor zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten bereits eine Vereinbarung über die Anerkennung der Zuständigkeit getroffen wurde; rechtliche Folgen einer solchen Vereinbarung für den dritten Mitgliedstaat; Berücksichtigung der sog. „chain rule“; vgl. auch verb. Rs C-324/21 und C-325/21; Vorlage (68572/EU XXVII.GP)