Rs C-323/21; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 29 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung (EU) Nr. 604/2013; Begriff „ersuchender Mitgliedstaat“; Verlängerung der Überstellungsfrist auf höchstens 18 Monate „wenn die betreffende Person flüchtig ist“; Überstellung eines Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat (hier: von Deutschland nach Italien); „Flucht“ in einen dritten Mitgliedstaat (hier: Niederlande), während (laufender) Überstellungsfrist; Auswirkungen einer solchen „Flucht“ auf die (ursprüngliche) Überstellungsfrist (zwischen den ersten beiden Mitgliedstaaten); Zulässigkeit der Einwendung (im dritten Mitgliedstaat), dass die Überstellungsfrist zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten abgelaufen ist; Frage, ob der „ersuchende Mitgliedstaat“ i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Dublin III-Verordnung im weiteren jener Mitgliedstaat ist, der als letztes (hier: Niederlande) bei einem anderen Mitgliedstaat ein Wiederaufnahmeersuchen gestellt hat, wenn zuvor zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten bereits eine Vereinbarung über die Anerkennung der Zuständigkeit getroffen wurde; rechtliche Folgen einer solchen Vereinbarung für den dritten Mitgliedstaat; Berücksichtigung der sog. „chain rule“; vgl. auch verb. Rs C-324/21 und C-325/21; Vorlage (68572/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-323/21; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 29 Abs. 2 der Dublin III-Verordnung (EU) Nr. 604/2013; Begriff „ersuchender Mitgliedstaat“; Verlängerung der Überstellungsfrist auf höchstens 18 Monate „wenn die betreffende Person flüchtig ist“; Überstellung eines Asylbewerbers in den für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat (hier: von Deutschland nach Italien); „Flucht“ in einen dritten Mitgliedstaat (hier: Niederlande), während (laufender) Überstellungsfrist; Auswirkungen einer solchen „Flucht“ auf die (ursprüngliche) Überstellungsfrist (zwischen den ersten beiden Mitgliedstaaten); Zulässigkeit der Einwendung (im dritten Mitgliedstaat), dass die Überstellungsfrist zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten abgelaufen ist; Frage, ob der „ersuchende Mitgliedstaat“ i.S.d. Art. 29 Abs. 2 Dublin III-Verordnung im weiteren jener Mitgliedstaat ist, der als letztes (hier: Niederlande) bei einem anderen Mitgliedstaat ein Wiederaufnahmeersuchen gestellt hat, wenn zuvor zwischen zwei anderen Mitgliedstaaten bereits eine Vereinbarung über die Anerkennung der Zuständigkeit getroffen wurde; rechtliche Folgen einer solchen Vereinbarung für den dritten Mitgliedstaat; Berücksichtigung der sog. „chain rule“; vgl. auch verb. Rs C-324/21 und C-325/21; Vorlage

Erstellt am 08.07.2021

Eingelangt am 09.07.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.489.191)

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