Rs C-481/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Datenschutz; Auskunftsrecht der betroffenen Person; Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf; Auslegung der Art. 15 Abs. 1 und 3 i.V.m. Art. 14 bzw. 54 der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr bzw. des Art. 47 GRC; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Bestimmung, die bei gemeinsamer Verantwortlichkeit für eine Datenverarbeitung keine Benennung der primär für die gespeicherten Daten verantwortliche Stelle erfordert, weswegen dem Gericht auch keine inhaltliche Begründung für die Auskunftsverweigerung gegeben werden kann; Vereinbarkeit von Art. 15 Abs. 1 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/680 mit Art. 47 GRC (wirksamer Rechtsbehelf); Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 15 GRC durch die Verweigerung der Auskunft und somit eines wirksamen Rechtsbehelfs nach Art. 47 GRC, wenn gespeicherte Informationen zum Ausschluss von angestrebter Tätigkeit wegen eines vermeintlichen Sicherheitsrisikos führen; Vorlage (74634/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-481/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Datenschutz; Auskunftsrecht der betroffenen Person; Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf; Auslegung der Art. 15 Abs. 1 und 3 i.V.m. Art. 14 bzw. 54 der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr bzw. des Art. 47 GRC; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Bestimmung, die bei gemeinsamer Verantwortlichkeit für eine Datenverarbeitung keine Benennung der primär für die gespeicherten Daten verantwortliche Stelle erfordert, weswegen dem Gericht auch keine inhaltliche Begründung für die Auskunftsverweigerung gegeben werden kann; Vereinbarkeit von Art. 15 Abs. 1 und 3 der Richtlinie (EU) 2016/680 mit Art. 47 GRC (wirksamer Rechtsbehelf); Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 15 GRC durch die Verweigerung der Auskunft und somit eines wirksamen Rechtsbehelfs nach Art. 47 GRC, wenn gespeicherte Informationen zum Ausschluss von angestrebter Tätigkeit wegen eines vermeintlichen Sicherheitsrisikos führen; Vorlage

Erstellt am 27.09.2021

Eingelangt am 29.09.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.673.662)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
27.10.2021 RAT: 13185/21 EUST
Affaire portée devant la Cour de Justice de l'Union européenne - Demande de décision préjudicielle dans l'affaire C-481/21, TX / République fédérale d’Allemagne (juridiction de renvoi : Verwaltungsgericht Wiesbaden) - Validité de l'article 15, paragraphes 1 et 3, de la directive (UE) 2016/680 (protection des données personnelles dans le domaine pénal) (77936/EU XXVII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
29.10.2021 RAT: 13372/21 EUTO
AUSSCHUSS DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Europa-Gebäude, Brüssel 5. November 2021 (9.30 Uhr) (78471/EU XXVII.GP)