EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-552/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Datenschutz; Auslegung von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. f, Art. 17 Abs. 1 Buchst. d, Art. 77 Abs. 1 i.V.m. Art. 78 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), der Art. 7 und 8 GRC sowie der Europäischen Insolvenz-Verordnung (EU) 2015/848; Rechtsnatur der Entscheidung der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO; Ergebnismitteilung durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde an den Betroffenen als Qualifikation als „Bescheidung einer Petition“ oder „behördliche Sachentscheidung“; (Un-)Zulässigkeit einer anlassunabhängigen Speicherung personenbezogener Daten, die aus öffentlichen Registern bezogen werden, in denen sie (zeitlich beschränkt) zugänglich sind, in privater „Wirtschaftsauskunftei“ zwecks Erteilung von Auskünften auf Anfrage; Grenzen der Zulässigkeit privater „Paralleldatenbanken“ zu staatlichen Registern mit gleicher oder längerer Speicherfrist im Hinblick auf Art. 17 Abs. 1 Buchst. d DSGVO; Vorlage
Erstellt am 12.10.2021
Eingelangt am 14.10.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.714.225)
- EGH: RS C-552/21