EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-646/21; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Zuerkennung internationalen Schutzes wegen „Verwestlichung“; Berücksichtigung des Kindeswohls; Auslegung des Art. 10 Abs. 1 Buchst. d (Definition der „bestimmten sozialen Gruppe“) und Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU sowie des Art. 24 Abs. 2 (Kindeswohl als vorrangige Erwägung) iVm Art. 7 und 51 Abs. 1 GRC; Frage, wann von einer, eine Verfolgung begründenden Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe auszugehen ist; Einordnung einer „westlichen Orientierung“ [hier: minderjährige Mädchen, die ihre identitätsbildenden Jahre in einem Mitgliedstaat verbracht haben]; Frage der Berücksichtigung eines schutzwürdigen Privatlebens und des Kindeswohls von Amts wegen auch in Verfahren über Folgeanträge auf internationalen Schutz; Vorlage
Erstellt am 25.11.2021
Eingelangt am 26.11.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.830.645)
- EGH: RS C-646/21