EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-804/21 (PPU); finnisches Vorabentscheidungsersuchen; Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls; Auslegung des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere des Art. 6 Abs. 2 (vollstreckende Justizbehörde) und Art. 23 Abs. 3 (Unmöglichkeit der Übergabe wegen höherer Gewalt); Fragen zur Aufgabenverteilung der nationalen Behörden im Übergabeverfahren; (Un-)Zulässigkeit nationaler Verfahrensregelungen, wonach eine Polizeibehörde ermächtigt ist, im Übergabeverfahren über das Vorliegen höherer Gewalt zu entscheiden und allenfalls einen neuen Übergabetermin festzulegen, wobei die inhaftierte Person eine gerichtliche Entscheidung darüber verlangen kann; Auslegung des Begriffs der „Umstände, die sich dem Einfluss der Mitgliedstaaten entziehen“ i.S.d. Art. 23 Abs. 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI; Frage, ob der Begriff auch rechtliche Hindernisse umfasst, die sich aus von der inhaftierten Person erhobenen Rechtsbehelfen (Rechtsmittel gegen die Vollstreckung der Übergabe, Antrag auf internationalen Schutz) ergeben; Vorlage (FR); Anwendung des Eilverfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 2. März 2022, 9:30
Erstellt am 20.01.2022
Eingelangt am 20.01.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.042.939)
- EGH: RS C-804/21