Rs C-43/22; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit; Auslegung der Art. 5 Abs. 1 bis 3 (Zuständigkeiten der Union) und Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 (wirksamer Rechtsschutz) EUV i.V.m. Art. 47 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) und Art. 51 (Anwendungsbereich) GRC; (Un-)Vereinbarkeit von nationalen Regelungen, wonach der Justizminister einen Richter nach Kriterien, die nicht bekannt gegeben werden, auf bestimmte oder unbestimmte Zeit an ein Zivilgericht höherer Ordnung abordnen und die Abordnung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann, mit der richterlichen Unabhängigkeit; (Nicht-)Übertragbarkeit der im Urteil in den verb Rs C-748/19 bis C-754/19 für das Strafverfahren getroffenen Aussagen auf zivilgerichtliche Verfahren, deren Gegenstand nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt; Fragen nach den Folgen eines solchen (allfälligen) Verstoßes gegen die richterliche Unabhängigkeit im Hinblick auf die Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts, das über ein (außerordentliches) Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eines Gerichts zu entscheiden hat, dessen Spruchkörper mit einem abgeordneten Richter besetzt war; Vorlage (93001/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-43/22; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Rechtsstaatlichkeit in Polen; Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit; Auslegung der Art. 5 Abs. 1 bis 3 (Zuständigkeiten der Union) und Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 (wirksamer Rechtsschutz) EUV i.V.m. Art. 47 (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) und Art. 51 (Anwendungsbereich) GRC; (Un-)Vereinbarkeit von nationalen Regelungen, wonach der Justizminister einen Richter nach Kriterien, die nicht bekannt gegeben werden, auf bestimmte oder unbestimmte Zeit an ein Zivilgericht höherer Ordnung abordnen und die Abordnung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann, mit der richterlichen Unabhängigkeit; (Nicht-)Übertragbarkeit der im Urteil in den verb Rs C-748/19 bis C-754/19 für das Strafverfahren getroffenen Aussagen auf zivilgerichtliche Verfahren, deren Gegenstand nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt; Fragen nach den Folgen eines solchen (allfälligen) Verstoßes gegen die richterliche Unabhängigkeit im Hinblick auf die Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts, das über ein (außerordentliches) Rechtsmittel gegen eine Entscheidung eines Gerichts zu entscheiden hat, dessen Spruchkörper mit einem abgeordneten Richter besetzt war; Vorlage

Erstellt am 08.03.2022

Eingelangt am 10.03.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.181.847)

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