EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-83/22; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Rücktritt von einer Pauschalreise aus Furcht vor der Ausbreitung von COVID-19 im Zielland; Auslegung von Art. 5, Art. 12 und Art. 15 der Pauschalreise-Richtlinie (EU) 2015/2302 im Lichte der Art. 114 und 169 AEUV; Rücktrittsrecht von einer Pauschalreise bei Vorliegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände; Mindestinhalt der (vor)vertraglichen Informationen, die dem Reisenden zur Verfügung gestellt werden müssen; Gültigkeit des Art. 5 der Richtlinie 2015/2302 betreffend die verpflichtenden vorvertraglichen Informationen mangels Erfassung des Rechts auf Reiserücktritt bei Auftreten unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände; Erstattungsfähigkeit aller gezahlten Beträge über den gestellten Antrag hinaus zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus; Tragweite der nationalen Verfahrensgrundsätze der Verhandlungs- und der Dispositionsmaxime (dazu Verweis auf Schlussanträge in der Rs. C-869/19); Vorlage
Erstellt am 21.03.2022
Eingelangt am 23.03.2022, Bundeskanzleramt (2022-0.220.101)
- EGH: RS C-83/22